Gesetz zur Nutzung von erneuerbarer Energie
geschrieben von Stefan am Samstag, den 23. Februar 2008 um 14:59
Mit einem Passivhaus kann man viel Energie sparen doch die Bemühungen müssen noch weiter gehen. Aus diesem Grunde diskutierte vorgestern der Bundestag über Gesetze zur nachhaltigen Energieversorgung, also der Nutzung von erneuerbaren Energien. Im letzten Jahr hatte der Bundestag ein Energie- und Klimaschutzprogramm verabschiedet. Diese Gesetze sind Teil desselben. Wenn es nach der Bundesregierung geht soll der Anteil an erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 um 25-30 Prozent ansteigen. Daraus ergeben sich solch Fragen wie z.B. welche erneuerbaren Energien zugelassen werden sollten. Im Gesetz zur „Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich“ ist vorgesehen das Gebäude die ab dem 1. September 2009 fertig gestellt werden ihren Energiebedarf durch anteilige Nutzung von erneubaren Energien, wie z.B. Umweltwärme, Solarenergie, Nutzung von Biomasse oder Geothermie decken müssen. Eine Ausnahme gibt es lediglich bei kleinen Häusern mit einer Nutzungfläche unter 50 Quadratmetern und bestimmten gewerblich genutzten Gebäuden. Dabei ist aber der Umfang der Nutzung der erneuerbaren Energien abhängig von der erneuerbaren Energie selber. So ist z.B. bei der Nutzung von Solarenergie vorgesehen, dass die Kollektorfläche mindestens 0,04 je Quadratmeter Nutzfläche beträgt. Gefördert werden die erneuerbaren Enegien, wie z.B. Solaranlagen und Wärmepumpen durch den Bund jedes Jahr (2009 – 2012) bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro. Und auch an die Kontrolle wurde gedacht. Die zur Nutzung von erneubaren Energien verpflichteten Hauseigentümer müssen die Nutzung der erneuerbaren Energien nachweisen. Dazu ist auch vorgesehen, dass Behörden befugt sind zur Kontrolle der Nutzung von erneuerbaren Energien Grundstücke und Häuser betreten dürfen. Wer gegen die Nutzungs- oder Nachweispflicht für erneuerbare Energien verstößt muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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