EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin steht
geschrieben von Stefan am Mittwoch, den 13. August 2008 um 12:29
Berlin hat die Energiesparverordnung (EnEV) in Landesrecht umgesetzt. Seit dem 3. August ist die Verordnung in Kraft. Bedingt durch die Vorgaben in der EnEV 2007 wurde die Funktion eines „Sachverständigen für energiesparendes Bauen“ eingerichtet. Die Schverständigen sind besonders qualifizierte Ingenieure die durch das Land Berlin geprüft sind. Die Sachverständigen sollen die Bauausführungen bei Neubauten und Gebäudeerweiterungen überprüfen. Nur bei Einhaltung der EnEV-Vorgaben wird auch ein Energieausweis ausgestellt.
Seit der EnEV 2007 wird der Energieausweis zur Pflicht. Ab dem 1. juli 2008 müssen Besitzer von vor 1965 errichteten Gebäuden potentiellen Käufern den Energieausweis vorlegen. Für alle anderen Gebäude wird dies zum 1. Januar 2009 zur Pflicht. Die gesonderten Anforderungen für Wohn- und Nichtwohngebäude können hier nachgelesen werden.
Mit der neuen EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin werden die Nachweise für das energetisches Bauen nicht mehr durch die Bauornung sondern durch die EnEV-Durchführungsverordnung geregelt.
Weitere Informationen zur EnEV-Durchführungsverordnung für Berlin finden Sie hier.
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