KfW passt Förderstandards für Energieeffizientes Bauen der EnEV 2009 an

geschrieben von Stefan am Sonntag, den 16. August 2009 um 16:24

Am 1.10.2009 tritt die neue Energiesparverordnung, EnEV 2009 in Kraft. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat deswegen nun die rechtlichen Gegebenheiten für die KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren der EnEV 2009 angepasst.

Im Wesentlichen bleiben die Strukturen und die Förderung unverändert. Weiterhin bleibt das „KfW Effizienzhaus“ Förderstandard. Einzig die Förderstufen werden der EnEV 2009 angepasst. Die energetischen Anforderungen bleiben auch unverändert. So darf z.B. ein „KfW Effizienzhaus 70“ darf höchstens 70% seines Energiebedarfs von einem Neubau welcher nach den Vorgaben der EnEV errichtet wurde verbrauchen. Im Oktober kommen aber zusätzliche Förderstufen hinzu.

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Kategorie: Förderprogramme


KfW – passt Förderprogramme an EnEV 2009 an

geschrieben von Stefan am Montag, den 1. Dezember 2008 um 09:13

Wie auf Solarthemen berichtet wird, passt die KfW ihre Förderprogramme im Bereich Bauen, Wohnen, Energie sparen an die neuen, strengeren Vorgaben der EnEV 2009 an. Bei Solarthemen heisst es dazu:

Voraussichtlich ab April/Mai 2009 wird es in diesem Bereich nur noch zwei KfW-Programme geben:„Energieeffizient Sanieren“ für Maßnahmen im Bestand und „Energieeffzient Bauen“ für den Neubau. Bei Sanierungsmaßnahmen wird wegen der gestiegenen Anforderungen der EnEV der Förderhöchstbetrag auf 75 000 Euro heraufgesetzt.

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Kategorie: Förderung


Entwurf für EnEV 2009 vorgestellt

geschrieben von Fritz am Samstag, den 7. Juni 2008 um 10:06

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee hat den Entwurf für die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgestellt. Ziel ist, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser um ca. 30 % zu senken. Weiterhin sollen alte Nachtspeicheröfen möglichst zügig ausgetauscht werden.

Eine weit reichende Änderung für die Aussteller von Energieausweisen wird zukünftig darin bestehen, dass das Referenzgebäudeverfahren zukünftig auch für Wohngebäude eingeführt wird. Bisher gilt dieses nur bei Nichtwohngebäuden. Bei diesem Verfahren wird anders als bisher der Primärenergiebedarfskennwert für das Gebäude individuell anhand eines Referenzgebäudes mit gleicher Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der Annahme standardisierter Bauteile und Anlagentechnik ermittelt.

Nähere Infos hier.


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